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   BFH, 07.12.1971 - VIII R 22/67   

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https://dejure.org/1971,803
BFH, 07.12.1971 - VIII R 22/67 (https://dejure.org/1971,803)
BFH, Entscheidung vom 07.12.1971 - VIII R 22/67 (https://dejure.org/1971,803)
BFH, Entscheidung vom 07. Dezember 1971 - VIII R 22/67 (https://dejure.org/1971,803)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Unentgeltliche Betriebsübernahme - Wechsels der Gewinnermittlungsart - Gewinnkorrekturen - Billigkeitsgründe - Verteilung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStR Abschn. 19 Abs. 2

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Berücksichtigung der Gewinnkorrekturen infolge Änderung der Gewinnermittlungart bei unentgeltlicher Betriebsübertragung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 104, 340
  • DB 1972, 561
  • BStBl II 1972, 338
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • FG München, 22.01.2003 - 2 V 3708/02

    Übergangsgewinn; Verteilung; Veräußerung; Aussetzung der Vollziehung in Sachen;

    Überdies wirkt sich diese Billigkeitsmaßnahme nicht nur als eine Stundung der Steuer aus, sondern verändert den Gewinn des Betriebes endgültig (vgl. BFH, Urteil vom 07.12.1971 - VIII R 22/67, BStBl II 1972, 338 m.w.N.).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem BFH-Urteil vom 07.12.1971 - VIII R 22/67, BStBl II 1972, 338, dem eine Gesamtrechtsnachfolge zugrunde lag.

  • BFH, 24.10.1972 - VIII R 32/67

    Steuerliche Begünstigung des Übergangsgewinns beim Wechsel der

    Wegen dieser fehlenden Möglichkeit, für den als eingestellt geltenden Gewerbebetrieb Festsetzungen zur Gewerbesteuer für die Folgezeit vorzunehmen, kann sich auch daraus nichts anderes ergeben, daß einkommensteuerlich die nach § 131 Abs. 1 Satz 3 AO (Abschn. 19 Abs. 2 EStR) getroffene Billigkeitsmaßnahme als endgültige Gewinnänderung mit endgültiger Gewinnverlagerung in die Folgejahre aufzufassen ist (Urteil des erkennenden Senats VIII R 22/67 vom 7. Dezember 1971, BFHE 104, 340, BStBl II 1972, 338).
  • BFH, 05.10.1973 - VIII R 20/68

    Übergangsjahr - Einnahmeüberschußrechnung - Bestandsvergleich - Übergangsgewinn -

    Wenn die Rechtsprechung des BFH in mehreren Entscheidungen weiter darauf hinwies, daß sich diese Billigkeitsentscheidung nicht nur bei der Berechnung der Steuer der Folgejahre, sondern auch dahin auswirkt, daß der Gewinn der Folgejahre endgültig verändert wird (Urteile vom 22. Juni 1966 VI 340/65, BFHE 86, 509, BStBl III 1966, 540; IV 340/65; vom 7. Dezember 1971 VIII R 22/67, BFHE 104, 340, BStBl II 1972, 338), so kann daraus jedoch nicht entnommen werden, daß im Rahmen der Steuerfestsetzungen der Folgejahre auch noch eine berichtigte Ermittlung des rechtskräftig veranlagten Übergangsergebnisses zugrunde gelegt werden kann, wie dies das FA für möglich hält.
  • FG Münster, 28.11.2007 - 12 K 1084/07

    Gewinnverteilung bei Übergang zum Betriebsvermögensvergleich nach Einbringung

    Deshalb sei eine Billigkeitsmaßnahme, d. h. die Verteilung des Übergangsgewinns i. H. v. 39.892 EUR auf drei Jahre, geboten (BFH, Urteil vom 07.12.1971 - VIII R 22/67 - BStBl. II 1972, 338; Schmidt/Heinicke, EStG, 26. Auflage 2007 § 4 Rdz. 669).
  • BFH, 15.05.1974 - I R 255/71

    Tankstellenverwalter - Gewinnermittlung durch Überschußrechnung -

    Das FG ist zu Recht davon ausgegangen, daß bei dem Übergang von der Gewinnermittlung durch Überschußrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) zur Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich (§ 4 Abs. 1 § 5 EStG) der Gewinn des ersten Jahres mit Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1, § 5 EStG durch einen Zuschlag oder Abschlag zu korrigieren ist; der Unternehmer soll durch die Korrekturposten so gestellt werden, als ob er seit Beginn der Überschußrechnung seinen Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich ermittelt hätte (u. a. Urteile des BFH vom 28. Mai 1968 IV R 202/67, BFHE 92, 555, BStBl II 1968, 650; vom 3. Juli 1968 I 113/65, BFHE 93, 230, BStBl II 1968, 736; vom 7. Dezember 1971 VIII R 22/67, BFHE 104, 340, BStBl II 1972, 338; siehe auch Abschn. 19 EStR nebst Anlage 3).
  • BFH, 21.11.1973 - I R 252/71

    Gewerbetreibender - Gewinnermittlung - Vermögensvergleich - Überschußrechnung -

    Sie dient damit dem gleichen Zweck wie die Gewinnkorrektur, die umgekehrt beim Übergang von der Gewinnermittlung durch Einnahmeüberschußrechnung zur Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich stattfindet (u. a. BFH-Urteile vom 28. Mai 1968 IV R 202/67, BFHE 92, 555, BStBl II 1968, 650; vom 7. Dezember 1971 VIII R 22/67, BFHE 104, 340, BStBl II 1972, 338).
  • FG Münster, 01.02.2007 - 12 K 1084/07
    Deshalb sei eine Billigkeitsmaßnahme, d.h. die Verteilung des Übergangsgewinns i.H.v. 39 892 EUR auf drei Jahre, geboten ( BFH, Urteil vom 07.12.1971 - VIII R 22/67 - BStBl. II 1972, 338; Schmidt/Heinicke, EStG, 26. Auflage 2007 § 4 Rdz. 669).
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